Anfang 2004 führte die damalige rot-grüne Regierungskoalition neben weiteren Zuzahlungserhöhungen eine generelle
Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal ein. Diese Maßnahme entstand unter massivem Druck der damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP, die damals mit ihrer Mehrheit im Bundesrat Gesetzesvorhaben blockieren konnte. Beide Parteien sowie Teile von SPD und Grünen glauben bis heute an eine sinnvoll steuernde Wirkung von Zuzahlungen.
Als einzige im Bundestag vertretene Partei hat sich DIE LINKE die A
bschaffung der Praxisgebühr und weiterer Zuzahlungen im deutschen Gesundheitswesen ohne Wenn und Aber zum Ziel gesetzt. Im Rahmen ihrer Kampagne beantragte die Fraktion eine
Anhörung zum Thema im Gesundheitsausschuss , die am 13. April 2011 stattfand. Als einziger geladener Einzelsachverstöndiger hatte Jens Holst im Vorfeld eine eigene Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE „Praxisgebühr und andere Zuzahlungen abschaffen – Patientinnen und Patienten entlasten“ (BT-Drs. 17/241[1]) eingebracht.
Links:
- http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/002/1700241.pdf