Dr. Dr. Jens Holst, international consultant - health expert

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12.01.2009

Zuzahlungen: Praxisgebühr trifft Arme

Praxisgebühr trifft Arme

Von Jens Holst
Nach einer Studie verzichten wegen der Praxisgebühr vor allem Geringverdiener auf Arztbesuche.

Kaum eine gesundheitspolitische Reformmaßnahme war so heftig umstritten wie die Einführung der Praxisgebühr. Seit Anfang 2004 müssen alle gesetzlich Versicherten zehn Euro pro Quartal für einen Arztbesuch bezahlen. Auch die Ergebnisse der ersten Untersuchungen über die Auswirkungen dieser Gebühr waren uneinheitlich und teilweise widersprüchlich. So zeigten eine erste Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung, dass ärmere Bürger empfindlicher auf diese neue Zuzahlung reagierten, während eine zweite WIdO-Studie und eine gemeinsame Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Technischen Universität Berlin dies nicht belegen konnten.

Umso interessanter ist die nun veröffentlichte Studie des Münchener Helmholtz-Zentrums und der Bertelsmann-Stiftung zu den Folgen der Praxisgebühr*. Die Untersuchung basiert auf einer zwischen 2004 und 2006 vorgenommenen repräsentativen Befragung des Bertelsmann-Gesundheitsmonitors von knapp 8 000 Männern und Frauen zwischen 18 und 79 Jahren. Dabei ging es vor allem darum, ob die Befragten im vergangenen Quartal einen Arztbesuch wegen der Praxisgebühr aufgeschoben oder ob sie sogar ganz darauf verzichtet hatten.

Verfehlte Steuerungswirkung der Praxisgebühr
Die anschließende multivariate Analyse, in der die Autoren Faktoren wie Alter, Geschlecht, chronische Erkrankung oder Haushaltseinkommen berücksichtigten, verdeutlicht die problematische Steuerungswirkung der Praxisgebühr: Jüngere und gesündere Menschen verschoben oder vermieden dreieinhalbmal so häufig wie ältere Befragte einen Arztbesuch. Vor allem zeigte sich bei Befragungsteilnehmern mit einer chronischen Erkrankung ein deutlicher einkommensabhängiger Effekt: Chronisch Kranke mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 600 Euro gaben zweieinhalbmal häufiger als Besserverdiener an, dass sie wegen der zehn Euro Praxisgebühr einen Arztbesuch verschoben oder vermieden hätten. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Praxisgebühr ihre Steuerungsfunktion vornehmlich bei Personen mit sehr niedrigem Einkommen entfaltet. Die Überforderungsklausel von einem Prozent des Jahreseinkommens bei Chronikern kann die unerwünschten Effekte der Gebühr nicht ganz ausschalten.

Vorgaben der WHO nicht erfüllt
Generell lässt sich die nachfrage-senkende Wirkung von Zuzahlungen nicht auf überflüssige Leistungen begrenzen, oft trifft sie notwendige Maßnahmen. Auch die Helmholtz-Bertelsmann-Studie lässt die Frage offen, ob die Praxisgebühr sinnvoll steuert. Sie zeigt aber, dass diese Zuzahlung tendenziell die soziale Ungleichheit verstärkt. Denn sie erschwert den ohnehin schlechteren Zugang chronisch Erkrankter aus einkommensschwachen Schichten zur medizinischen Versorgung, während sie bei wohlhabenderen Patienten keine Wirkung entfaltet. Damit ist die Gebühr kaum geeignet, die Zielvorgabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu erfüllen, die soziale Kluft innerhalb einer Generation zu schließen und die gesellschaftlich bedingte Ungleichheit zu verringern.

Der Artikel Praxisgebühr trifft Arme ist uf der Website vom Deutschen Ärzteblatt auch im HTML- und PDF-Format herunterladen.

Hier können Sie die Originalarbeit von Ina-Maria Rückert, Jan Böcken, Andreas Mielck German Patients burdened by the practice charge aus BMC Health Services Research 2008 herunterladen.